Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen erbringen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI) sowie der Sozialhilfe (SGB XII).
Die aufgeführten ambulanten Pflegedienste haben eine entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern abgeschlossen.
Neben Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bieten einige Dienste spezielle Fachleistungen an.