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Schließung der Sportstätten

Die Jenaer Allgemeinverfügung zur Schulschließung ab 14.12.2020 weicht bei den Regelungen für den organisierten Sportbetrieb und Sportveranstaltungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens von den Regelungen der Thüringer Landesverordnung ab.

Oberstes Ziel ist es, eine mögliche Durchmischung von Gruppen zu verhindern. Der organisierte Sport- und Trainingsbetrieb ist daher ab sofort auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet.